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Angebot

Wohnen in Niefern – Neue Böden 2026

Kirnbachweg 10, 75223 Niefern-Öschelbronn

Details

Zimmer 2
Wohnfläche 50,24 m²
Kaltmiete 464,00 €
Heizkosten 100,00 €
Nebenkosten 106,00 €
Genossenschaftsanteile 900,00 €
Wohnungstyp Etagenwohnung
Balkon/Terrasse Nein
Etage 1
Keller Ja
Zustand Modernisiert
Ausstattung Normal
Heizungsart Zentralheizung
Verfügbar ab 01.01.2027
Haustiere Nicht erlaubt

Beschreibung

In Niefern-Öschelbronn befindet sich diese charmante Wohnung, die ab dem 01.01.2027 zur Vermietung steht. Das im Jahr 1952 errichtete Gebäude wurde zuletzt im Jahr 2000 modernisiert und präsentiert sich in einem gepflegten Zustand. Mit einer Wohnfläche von 50,24 Quadratmetern bietet die Wohnung zwei Zimmer, darunter ein Schlafzimmer und ein Badezimmer.

Die Wohnung liegt im ersten Stockwerk eines Mehrparteienhauses und ist mit einer Zentralheizung ausgestattet, die über Gas betrieben wird. Das Energieausweis-Verbrauchsmodell weist einen Wert von 121 kWh/(m²*a) auf. Zu dieser Wohnung gehört ein eigener Kellerraum, der zusätzlichen Stauraum schafft.

Ausstattung

Diese gepflegte Wohnung im 1. Obergeschoss bietet eine gute Grundlage für Ihr neues Zuhause. Die Wohnung verfügt über ein Badezimmer, das mit einer Badewanne ausgestattet ist. Ein Kellerraum steht Ihnen zur Verfügung, um zusätzlichen Stauraum zu schaffen. Die Beheizung erfolgt über eine zentrale Gasheizung.

2026 wird neues Vinyl in den beiden Zimmern und im Flur verlegt. Siehe hierzu Muster-Bilder.

Lage

Niefern-Öschelbronn

Die sog. „Brunnengemeinde“ liegt 7 km östlich von Pforzheim. Üppige Natur in alle Richtungen, Bäche und Weinberge, Wälder und Wiesen. Historische Gemäuer und umfassende Nahversorgung in den Ortszentren. Reichlich Kitas und Schulen. Im Grunde hat Niefern-Öschelbronn sogar seinen eigenen Autobahnanschluss. Auch wenn der „Pforzheim-Ost“ heißt.

Sonstiges

Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.

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