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Angebot

Neuwertiges Wohnen in Niefern-Öschelbronn

Kirnbachweg 46, 75223 Niefern-Öschelbronn

Details

Zimmer 3
Wohnfläche 81,70 m²
Kaltmiete 1.090,00 €
Heizkosten 120,00 €
Nebenkosten 275,00 €
Garage/Stellplatz 70,00 €
Genossenschaftsanteile 1.200,00 €
Wohnungstyp Etagenwohnung
Balkon/Terrasse Ja
Etage 1
Keller Ja
Zustand Neuwertig
Ausstattung Gehoben
Heizungsart Zentralheizung
Verfügbar ab 01.01.2027
Haustiere Nicht erlaubt
Stellplätze 1
Aufzug Ja

Beschreibung

Diese angebotene Wohnung befindet sich im ersten Obergeschoss eines im Jahr 2022 erbauten Gebäudes in Niefern-Öschelbronn. Die Immobilie zeichnet sich durch einen neuwertigen Zustand sowie eine gehobene Ausstattungsqualität aus. Ein Aufzug ist im Gebäude vorhanden, was den Zugang zur Wohnung komfortabel gestaltet.

Auf einer Wohnfläche von 81,7 Quadratmetern verteilen sich insgesamt drei Zimmer, die sich auf zwei Schlafzimmer und ein Badezimmer aufteilen. Das Gebäude entspricht der Energieeffizienzklasse B und bietet somit einen zeitgemäßen energetischen Standard für das Wohnen.

Ausstattung

Die gehobene Ausstattung dieser Immobilie zeichnet sich durch funktionale und komfortable Details aus. Für eine angenehme Wärme sorgt eine Zentralheizung, die mit Pellets betrieben wird. Das Badezimmer ist mit einer Dusche ausgestattet. Zudem steht eine Küche bereit.

In der Wohnung befindet sich eine hochwertige Einbauküche.

Auf Wunsch wird die Wohnung komplett frisch weiß gestrichen, die Kaltmiete würde in diesem Fall um 50,00 € erhöht werden.

Ein Balkon lädt zum Verweilen im Freien ein. Der Komfort wird durch einen im Gebäude vorhandenen Aufzug sowie einen eigenen Keller, der zusätzlichen Stauraum bietet, abgerundet. Für ein Fahrzeug ist ein Außenstellplatz vorhanden.

Lage

Niefern-Öschelbronn

Die sog. „Brunnengemeinde“ liegt 7 km östlich von Pforzheim. Üppige Natur in alle Richtungen, Bäche und Weinberge, Wälder und Wiesen. Historische Gemäuer und umfassende Nahversorgung in den Ortszentren. Reichlich Kitas und Schulen. Im Grunde hat Niefern-Öschelbronn sogar seinen eigenen Autobahnanschluss. Auch wenn der „Pforzheim-Ost“ heißt.

Sonstiges

Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.

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Carla
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