Sonnenbergstraße 51, 75180 Pforzheim
| Zimmer | 2 |
| Wohnfläche | 61,50 m² |
| Kaltmiete | 700,00 € |
| Heizkosten | 90,00 € |
| Nebenkosten | 70,00 € |
| Garage/Stellplatz | 65,00 € |
| Genossenschaftsanteile | 900,00 € |
| Wohnungstyp | Dachgeschosswohnung |
| Balkon/Terrasse | Ja |
| Etage | 0 |
| Keller | Nein |
| Zustand | Vollständig renoviert |
| Ausstattung | Gehoben |
| Verfügbar ab | 09.01.2026 |
| Haustiere | Nicht erlaubt |
| Stellplätze | 1 |
Auf einem attraktiven Grundstück in Pforzheim bietet sich hier die Gelegenheit, in einem neuwertig gestalteten Wohnraum zu leben. Die Immobilie präsentiert sich mit zahlreichen Modernisierungen, die im Jahr 2025 abgeschlossen wurden und einen frischen und zeitgemäßen Charakter verleihen. Ursprünglich im Jahr 1961 erbaut, hat das Gebäude seitdem überzeugende Entwicklungen durchlaufen, um modernen Wohnansprüchen gerecht zu werden.
Diese Wohnung zeichnet sich durch ihre durchdachte Raumaufteilung aus und verfügt über zwei Zimmer, die eine angenehme Wohnatmosphäre schaffen. Mit einer Wohnfläche von 61,5 Quadratmetern bietet sie ausreichend Platz für individuelle Entfaltung. Die Räumlichkeiten sind hell und einladend gestaltet, was den Wohlfühlfaktor zusätzlich erhöht.
Diese gepflegte Wohngelegenheit steht ab dem 1. September 2026 zur Verfügung und repräsentiert eine attraktive Option für anspruchsvolle Mieter.
Das Innere der Wohnung wurde, wie das Dreifamilienhaus auch, 2025 umfassend renoviert.
Ein heller und einladender Wohnraum zeichnet diese Immobilie aus. Großzügige Fensterflächen lassen viel Tageslicht herein und schaffen eine angenehme Atmosphäre. Für behagliche Wärme sorgt eine moderne Luftwärmepumpe.
Die sanitäre Ausstattung umfasst eine Dusche, die modernen Komfort bietet. Die Bodenbeläge sind sorgfältig ausgewählt und unterstreichen die Wertigkeit der Räumlichkeiten.
Ein Balkon erweitert den Wohnbereich ins Freie und bietet Raum für Erholung. Für Ihr Fahrzeug steht eine Garage zur Verfügung, die praktischen Abstellraum bietet.
Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.