Hauptstraße 42, 75223 Niefern-Öschelbronn
| Zimmer | 2 |
| Wohnfläche | 77,79 m² |
| Kaltmiete | 817,00 € |
| Heizkosten | 120,00 € |
| Nebenkosten | 177,00 € |
| Garage/Stellplatz | 65,00 € |
| Genossenschaftsanteile | 900,00 € |
| Wohnungstyp | Etagenwohnung |
| Balkon/Terrasse | Ja |
| Etage | 2 |
| Keller | Ja |
| Zustand | Neuwertig |
| Ausstattung | Gehoben |
| Heizungsart | Zentralheizung |
| Verfügbar ab | 01.11.2026 |
| Haustiere | Nicht erlaubt |
| Stellplätze | 1 |
Die hier angebotene Maisonette-Wohnung erstreckt sich über das 2. und 3. Obergeschoss eines modernen Gebäudes aus dem Jahr 2010. Auf einer Wohnfläche von 77,79 Quadratmetern verteilen sich 2 Zimmer, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bieten. Die Immobilie präsentiert sich im neuwertigen Zustand und einer anspruchsvollen Innenausstattung.
Die Wohnung verfügt über eine Dusche, eine Badewanne und ein Gäste-WC, was für zusätzlichen Komfort sorgt. Ein Balkon ergänzt das Wohnangebot und bietet einen persönlichen Freiraum im Außenbereich. Die Beheizung des Objekts erfolgt über eine zentrale Gasheizung, Der Energieverbrauch des Gebäudes wird mit einem Wert von 68 für die thermische Eigenschaft angegeben. Ergänzend zu den Wohnräumen steht ein eigenes Kellerabteil zur Verfügung. Ein Garagenstellplatz ist ebenfalls vorhanden.
Hochwertiges Parkett und edle Fliesen sorgen für eine warme und moderne Wohnatmosphäre. Die Immobilie verfügt über ein Gäste-WC, eine Badewanne und eine Dusche im Sanitärbereich. Ein Balkon steht zur Verfügung. Ein Keller bietet zusätzlichen Stauraum. Für Ihr Fahrzeug ist eine Garage vorhanden.
Niefern-Öschelbronn
Die sog. „Brunnengemeinde“ liegt 7 km östlich von Pforzheim. Üppige Natur in alle Richtungen, Bäche und Weinberge, Wälder und Wiesen. Historische Gemäuer und umfassende Nahversorgung in den Ortszentren. Reichlich Kitas und Schulen. Im Grunde hat Niefern-Öschelbronn sogar seinen eigenen Autobahnanschluss. Auch wenn der „Pforzheim-Ost“ heißt.
Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.