Ellmendinger Weg 24, 75210 Keltern-Dietlingen
| Zimmer | 2 |
| Wohnfläche | 48,78 m² |
| Kaltmiete | 464,00 € |
| Heizkosten | 75,00 € |
| Nebenkosten | 115,00 € |
| Genossenschaftsanteile | 900,00 € |
| Wohnungstyp | Etagenwohnung |
| Balkon/Terrasse | Ja |
| Etage | 1 |
| Keller | Nein |
| Zustand | Modernisiert |
| Ausstattung | Normal |
| Heizungsart | Zentralheizung |
| Verfügbar ab | 07.01.2026 |
| Haustiere | Nicht erlaubt |
Das hier angebotene Apartment liegt im ersten Obergeschoss eines gepflegten Wohngebäudes. Es wurde im Jahr 1964 erbaut und durchgreifend im Jahr 2020 modernisiert, sodass es sich heute in einem zeitgemäßen Zustand präsentiert. Die Wohnfläche erstreckt sich über 48,78 Quadratmeter, die sich auf zwei Zimmer verteilen und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Helle Räume und eine durchdachte Raumaufteilung prägen das Wohngefühl dieses charmanten Apartments.
Die Umgebung von Keltern-Dietlingen ist geprägt von einer ruhigen, ländlichen Atmosphäre mit malerischen Weinbergen, die zu Spaziergängen einladen. Dennoch ist die Anbindung an urbane Zentren und wichtige Verkehrsachsen gegeben.
Die Energieeffizienzklasse des Gebäudes ist B, was auf einen verhältnismäßig geringen Energieverbrauch hinweist.
Das Innere der Wohnung wurde im Jahr 2012 vollständig saniert und bietet behaglichen Wohnraum mit einem Balkon, der zum Verweilen einlädt. Ein separater Kellerraum steht zur Verfügung, der zusätzlichen Stauraum bietet. Das Badezimmer ist mit einer Dusche ausgestattet. Die Beheizung der Immobilie erfolgt über eine zentrale Heizungsanlage.
Bei den Fotos (Bad, Küche, Böden) handelt es sich um Muster-Bilder.
Keltern-Dietlingen:
Weinberge ringsum! Hier scheint die Welt noch in Ordnung zu sein. Vielleicht ist sie es tatsächlich. Der ländliche Charakter, die Ruhe, das dörfliche Leben – und dazu im Kontrast die ausgezeichnete Nahversorgung sowie die eng getaktete Verkehrsanbindung.
Keltern-Dietlingen ist nur ca. 15 Minuten Autofahrt von Pforzheim entfernt, die Autobahn erreicht man sogar noch viel schneller.
Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.