Meine Heizung wird nicht wärmer. Woran liegt das?
Sobald die vorgegebene Temperatur im Raum erreicht wird, schaltet sich der Heizkörper automatisch ab.
Sobald die vorgegebene Temperatur im Raum erreicht wird, schaltet sich der Heizkörper automatisch ab.
Die Bundesregierung will mit den Strom- und Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Gut erklärt, wird dies hier: Bundesregierung/Energiepreisbremse
Legen Sie bitte die Betriebskostenabrechnung umgehend Ihrer zuständigen Sozialbehörde vor, damit über die Verrechnung des Abrechnungsergebnisses mit künftigen Mietzahlungen entschieden werden kann. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt nur nach schriftlicher Mitteilung durch das jeweilige Sozialamt, sofern Ihre Miete direkt von dort bezahlt wird. Beachten Sie, dass unabhängig vom Prüfungsergebnis des Sozialamts der Stadt Pforzheim, der ARGE oder des Landratsamt Enzkreises, Nachzahlungen spätestens innerhalb 4 Wochen
Setzen Sie sich bitte kurzfristig mit unserer Mietenbuchhaltung in Verbindung. Weiterhin sollten Sie sich direkt an das Sozialamt der Stadt Pforzheim oder Ihrer Gemeinde wenden. Eventuell haben Sie Anspruch auf Mietzuschüsse.
Die Sensibilisierung unserer Mieter für ein energiesparendes Heizverhalten ist uns ein wichtiges Anliegen, denn hier liegt ein besonders großer Hebel, um Verbräuche und Kosten zu vermeiden. Deshalb geben wir Ihnen auf fortlaufender Seite sieben gute Spartipps mit. Weitere Informationen finden Sie unter www.energiewechsel.de
Selbstverständlich passen wir die Vorauszahlungen an, wenn Sie das wünschen. Rufen Sie uns hierzu gerne an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit keine Reduzierungen vornehmen können, Erhöhungen sind nach wie vor möglich.
Die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres geht Ihnen im Laufe dieses Jahres zu. Hierbei sind wir jedoch auf den Eingang aller Rechnungen des Vorjahres angewiesen. Gemäß gesetzlicher Grundlage und Rechtsprechung haben wir die Möglichkeit, Ihnen die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres zukommen zu lassen. Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten beginnt mit Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dies gilt auch für Mieter, die während des