Auch Sie werden entlastet, und das in zwei Schritten:
Sie haben direkt im Dezember einen Anspruch auf eine erste teilweise Entlastung. Sie sind von der Zahlung in Höhe von 25 Prozent Ihrer Betriebskostenvorauszahlung für den Monat
Dezember 2022 befreit. Die genaue Endabrechnung erfolgt über die Betriebskostenabrechnung für 2022 im kommenden Jahr.
Beispiel:
Sie sind nach dem 19. Februar 2022 in eine neue Wohnung eingezogen. Sie zahlen nach Einzug nun eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 100 Euro. Sie können einmalig im Dezember 2022 einen Betrag in Höhe von 25 Euro einbehalten (25 Prozent der Vorauszahlung) – und zahlen dann einmalig im Dezember 75 Euro als Betriebskostenvorauszahlung an Ihrer Vermieterin. Die restliche Entlastung aus dem Dezemberabschlag für den Teil der Heizkosten aus der Vorauszahlung für Dezember wird im Rahmen der nächsten Betriebskostenabrechnung gutgeschrieben. Wenn beispielsweise 60 Euro der 100 Euro aus der monatlichen Vorauszahlung für die Heizkosten anfallen, wird in der Betriebskostenabrechnung letztlich 35 Euro gutgeschrieben (die 60 Euro Heizkosten in der monatlichen Vorauszahlung aus Dezember 2022 werden gutgeschrieben, abzüglich der von Ihnen zuvor einbehaltenen 25 Euro – dies ergibt unter dem Strich 35 Euro als Gutschrift bei den Heizkosten).