FAQ2023-02-07T11:22:57+01:00

ENERGIE UND NEBENKOSTEN

FAQ

Hier finden Sie Antworten zu vielen aktuellen Fragen.

Allgemeine Fragen

Mein Rauchwarnmelder piepst, was kann ich tun?2023-02-07T15:54:42+01:00

Wenn der Rauchermelder piepst kann es sich um einen Brand oder auch um einen Fehlalarm handeln. Sie sollten sicherstellen, ob es wirklich nirgends brennt/raucht. Um den Rauchwarnmelder abzustellen haben wir Ihnen hier die Betriebsanleitung der Firma Pyrexx verlinkt. Anschließend bitte das Problem bei uns melden.

Ich habe Probleme mit Feuchtigkeit in meiner Wohnung und meine Fenster beschlagen. Was kann ich tun?2023-02-07T11:54:12+01:00

In den kalten Wintermonaten, wenn die Temperatur gegen null oder darunter sinkt, beschlagen die Fenster häufig von innen. Manchmal läuft sogar das Kondenswasser an den Scheiben herunter. Die Ursache dafür ist der große Temperaturunterschied zwischen Innenraum und Außenbereich. Dies führt dazu, dass die Feuchtigkeit im warmen Innenraum an der kalten Glasscheibe kondensiert – das Fenster fängt an zu “schwitzen”. Während der Heizperiode sollten Sie mindestens zweimal am Tag, möglichst morgens und abends, lüften. Nach Möglichkeit alle Fenster und Türen jeweils für mindestens 10 bis 15 Minuten weit öffnen, damit es zu einem deutlichen Luftaustausch in der gesamten Wohnung kommen kann. Die sogenannte “Stoßlüftung” durch nur kurzzeitiges Öffnen einzelner Fenster oder die Lüftung durch gekippte Fenster reicht nicht aus. Zudem sollten Ihre Möbel 5-7 cm von der Wand entfernt stehen, damit die Wand belüftet werden kann und kein Schimmel entsteht.

Übrigens: Durch die zweimalige intensive Lüftung kühlt das Zuhause nicht aus, da nur die Luft ausgetauscht wird. Die eigentlichen Speicher der Wärme sind neben den Heizkörpern die umgebenden Bauteile (Fußboden, Decke und Wände) sowie die Möbel. Daher entstehen auch keine zusätzlichen Heizkosten.

Mein/e WC, Spüle, Badewanne etc. ist verstopft, was nun?2023-02-07T11:48:30+01:00

Sie können vorab versuchen die Verstopfung mit einer Saugglocke oder einem Pümpel zu beheben. Sollte dies nicht funktionieren, melden Sie es bitte umgehend der Reparaturabteilung.
Hinweis: Befinden sich Gegenstände in den Abflüssen wie Duftstein, Intimtextil etc. haftet der jeweilige Mieter!

Welche Versicherungen sollte ich als Mieter abschließen?2023-02-07T11:55:57+01:00

Wir empfehlen Ihnen eine Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung abzuschließen.
Mit der Haftpflichtversicherung sind alle Schäden abgedeckt, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben (Vermieter).
Die Hausratversicherung schützt vor Schäden bei Einbruch, Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasserschäden und Sturm. Versichert sind alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung.

Ich habe eine Störung an meinem Kabelfernsehen, was kann ich tun?2023-02-07T11:58:44+01:00

Wenden Sie sich bitte an Vodafone unter der Service-Nummer 0800 88 88 717 oder melden Sie die Störung online https://immobilienwirtschaft.vodafone.de/partner-der-immobilienwirtschaft/kontakt-planauskunft/kontakt.html

Kann ich einen Schlüssel nachmachen lassen und wo?2023-02-07T11:33:12+01:00

Natürlich können Sie einen Schlüssel nachmachen lassen. Sie können zu einem beliebigen Schlüsseldienst gehen.
ACHTUNG: Bei einer Schließanlage (ein Schlüssel für verschiedene Türen) benötigen Sie einen Berechtigungsschein von uns.

Ich habe mich aus meiner Wohnung ausgesperrt. Wohin kann ich mich wenden?2023-02-07T11:59:57+01:00

Kontaktieren Sie einen Schlüsseldienst. Wir empfehlen Ihnen die Firma Schlüssel und Schloss in der Zerrennerstraße 7, 75172 Pforzheim, Telefon: 07231/58960-71.

Wie kann ich mich im Mieterportal anmelden?2022-12-23T08:00:20+01:00

Falls Sie noch nicht registriert sind, schicken Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse an info@arlinger.de, anschließend erhalten Sie von uns eine Anleitung zur Registrierung und Ihren Zugangscode zum Mieterportal.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wie muss ich das mitteilen?2022-12-22T10:23:01+01:00

Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung schriftlich unter Angabe ihres vollständigen Namens und Ihrer Mieternummer sowie Ihrer Anschrift mit.

Wie bekomme ich eine Mietbescheinigung?2022-12-22T10:23:52+01:00

Eine Mietbescheinigung kann telefonisch unter 07231 – 94 62 0 oder per E-Mail info@arlinger.de angefordert werden. Diese bekommen Sie dann zugeschickt.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum, die Bearbeitung kann unter Umständen mehrere Werktage in Anspruch nehmen.

Energie und Nebenkosten

Meine Heizung wird nicht wärmer. Woran liegt das?2023-02-07T10:46:55+01:00

Sobald die vorgegebene Temperatur im Raum erreicht wird, schaltet sich der Heizkörper automatisch ab.

Energiepreisbremse, was ist das?2022-12-23T07:53:25+01:00

Die Bundesregierung will mit den Strom- und Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten.

Gut erklärt, wird dies hier: Bundesregierung/Energiepreisbremse

 

Wie erfolgt die Auszahlung eines Guthabens oder die Überweisung einer Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung, wenn die Miete vom Sozialamt der Stadt Pforzheim, der ARGE oder vom Landratsamt Enzkreis bezahlt wird?2022-12-23T07:49:35+01:00

Legen Sie bitte die Betriebskostenabrechnung umgehend Ihrer zuständigen Sozialbehörde vor, damit über die Verrechnung des Abrechnungsergebnisses mit künftigen Mietzahlungen entschieden werden kann. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt nur nach schriftlicher Mitteilung durch das jeweilige Sozialamt, sofern Ihre Miete direkt von dort bezahlt wird.

Beachten Sie, dass unabhängig vom Prüfungsergebnis des Sozialamts der Stadt Pforzheim, der ARGE oder des Landratsamt Enzkreises, Nachzahlungen spätestens innerhalb 4 Wochen nach Zugang der Betriebskostenabrechnung zu bezahlen sind.

Was muss ich tun, wenn ich die Miete finanziell nicht mehr tragen kann?2022-12-19T20:33:40+01:00

Setzen Sie sich bitte kurzfristig mit unserer Mietenbuchhaltung in Verbindung. Weiterhin sollten Sie sich direkt an das Sozialamt der Stadt Pforzheim oder Ihrer Gemeinde wenden. Eventuell haben Sie Anspruch auf Mietzuschüsse.

Was kann ich als Mieter tun, um Energie einzusparen?2022-12-23T07:48:45+01:00

Die Sensibilisierung unserer Mieter für ein energiesparendes Heizverhalten ist uns ein wichtiges Anliegen, denn hier liegt ein besonders großer Hebel, um Verbräuche und Kosten zu vermeiden. Deshalb geben wir Ihnen auf fortlaufender Seite sieben gute Spartipps mit. Weitere Informationen finden Sie unter www.energiewechsel.de

Kann ich auch mehr Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten leisten?2022-12-19T20:43:35+01:00

Selbstverständlich passen wir die Vorauszahlungen an, wenn Sie das wünschen. Rufen Sie uns hierzu gerne an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit keine Reduzierungen vornehmen können, Erhöhungen sind nach wie vor möglich.

Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung?2022-12-19T20:43:38+01:00

Die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres geht Ihnen im Laufe dieses Jahres zu. Hierbei sind wir jedoch auf den Eingang aller Rechnungen des Vorjahres angewiesen. Gemäß gesetzlicher Grundlage und Rechtsprechung haben wir die Möglichkeit, Ihnen die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres zukommen zu lassen. Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten beginnt mit Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dies gilt auch für Mieter, die während des Abrechnungszeitraums ausgezogen sind.

Dezemberabschlag für Gas und Wärme

Sie sind seit dem 19. Februar 2022 umgezogen und haben einen neuen Mietvertrag in einem mit Gas zentralbeheizten Gebäude abgeschlossen?2022-12-22T10:24:34+01:00

Auch Sie werden entlastet, und das in zwei Schritten:
Sie haben direkt im Dezember einen Anspruch auf eine erste teilweise Entlastung. Sie sind von der Zahlung in Höhe von 25 Prozent Ihrer Betriebskostenvorauszahlung für den Monat
Dezember 2022 befreit.
Die genaue Endabrechnung erfolgt über die Betriebskostenabrechnung für 2022 im kommenden Jahr.

Beispiel:

Sie sind nach dem 19. Februar 2022 in eine neue Wohnung eingezogen. Sie zahlen nach Einzug nun eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 100 Euro. Sie können einmalig im Dezember 2022 einen Betrag in Höhe von 25 Euro einbehalten (25 Prozent der Vorauszahlung) und zahlen dann einmalig im Dezember 75 Euro als Betriebskostenvorauszahlung an Ihrer Vermieterin. Die restliche Entlastung aus dem Dezemberabschlag für den Teil der Heizkosten aus der Vorauszahlung für Dezember wird im Rahmen der nächsten Betriebskostenabrechnung gutgeschrieben. Wenn beispielsweise 60 Euro der 100 Euro aus der monatlichen Vorauszahlung für die Heizkosten anfallen, wird in der Betriebskostenabrechnung letztlich 35 Euro gutgeschrieben (die 60 Euro Heizkosten in der monatlichen Vorauszahlung aus Dezember 2022 werden gutgeschrieben, abzüglich der von Ihnen zuvor einbehaltenen 25 Euro dies ergibt unter dem Strich 35 Euro als Gutschrift bei den Heizkosten).

Hat Ihre Vermieterin Ihre monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen seit dem 19. Februar 2022 erhöht?2022-12-22T10:23:57+01:00

Auch Sie werden entlastet, und das in zwei Schritten:
Sie haben direkt im Dezember einen Anspruch auf eine erste teilweise Entlastung, welche Sie schneller erreicht als die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung. Sie müssen für den Dezember also nicht den erhöhten Betrag an Betriebskostenvorauszahlungen zahlen, sondern nur den alten Betrag, den Sie vor der Erhöhung gezahlt haben. Die zusätzlichen Kosten entfallen für diesen Monat.
Die restliche Entlastung durch den vollständigen Erlass des Dezemberabschlages für Gas und Wärme kommt Ihnen über die Betriebskostenabrechnung im nächsten Jahr zugute.

Beispiel:

Bis Anfang 2022 haben Sie eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 100 Euro an Ihre Vermieterin gezahlt. Die darin enthaltene Pauschale für die Heizkosten betrug bisher
60 Euro. Nun steigen die Heizkosten auf 140 Euro an. Folglich zahlen Sie insgesamt eine Vorauszahlung von 180 Euro im Monat (davon 140 Euro für die Heizkosten). Die Dezemberhilfe/der Dezemberabschlag wirkt wie folgt:

Im Dezember 2022 können Sie einmalig den alten Abschlag in Höhe von 100 Euro zahlen also 80 Euro weniger an Ihre Vermieterin überweisen oder den Dauerauftrag einmalig entsprechend kürzen. Die restliche Entlastung für den gesamten Abschlag für die Heizkosten im Dezember erfolgt mit der nächsten Betriebskostenabrechnung als Gutschrift. Dann werden Ihnen weitere 60 Euro gutgeschrieben. Denn Sie sollen insgesamt von der neuen Abschlagszahlung in Höhe von 140 Euro entlastet werden. 80 Euro haben Sie bereits erhalten, indem Sie die alte Abschlagshöhe zahlen (und so 80 Euro weniger zahlen). Es verbleiben 60 Euro (140 Euro minus 80 Euro), die Sie mit der Betriebskostenabrechnung im nächsten Jahr erhalten.

 

Weshalb kommt die Entlastung erst mit der Betriebskostenabrechnung?2022-12-22T10:24:03+01:00

In einem zentral beheizten Gebäude haben Sie keinen direkten Gasliefervertrag, sondern Ihre Vermieterin. Die Kosten werden zentral abgerechnet. Ihre Vermieterin zahlt also möglicherweise schon höhere Abschläge, hat diese aber noch nicht weitergegeben. Bitte haben Sie im Kopf, dass Sie diese Kosten dann mit der Jahresabrechnung nachträglich zahlen müssen.

Das bedeutet: Ihre Vermieterin wird zunächst von dem DezemberAbschlag für das gesamte Haus befreit, muss aber diese Entlastung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 an Sie und die weiteren Mieterinnen und Mieter weitergeben. Dazu wird der Gesamtbetrag der Betriebskosten um den Dezemberabschlag verringert. Die Betriebskosten werden nach dem gewohnten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Mieter/innen im Gebäude umgelegt. Dabei macht es für Sie als Mieter/in keinen Unterschied, ob Ihre Vermieterin selbst oder eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümer/innen einen Vertrag mit einem Gas oder Wärmelieferanten hat. Die Entlastung erreicht Sie in jedem Fall mit der nächsten Betriebskostenabrechnung.

Hat Ihre Vermieterin die monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskosten seit dem 19. Februar 2022 NICHT erhöht und Sie zahlen die unveränderte Vorauszahlung?2022-12-22T10:24:08+01:00

Sie werden die Entlastung auf der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 sehen. Diese Abrechnung erhalten Sie in der Regel in 2023.

Beispiel:

Sie zahlen im Jahr 2022 eine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten in
Höhe von 100 Euro. Davon sind 60 Euro für die Heizkosten veranschlagt. Sie erhalten also
in der Betriebskostenabrechnung eine Gutschrift in Höhe von 60 Euro.

Hinweis:

Ihrer Betriebskostenabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch zugrunde gelegt. Wenn Sie z.B.
weniger verbrauchen als für die Vorauszahlung abgeschätzt, erhalten Sie trotzdem die volle
Gutschrift in Höhe von 60 Euro und sparen zusätzlich bei den tatsächlichen Heizkosten.

Sie heizen Ihre Wohnung mit einer Gasetagenheizung und haben einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger?2022-12-22T10:24:12+01:00

Dann sind Sie automatisch von der Zahlung des Dezemberabschlages an Ihren Gasversorger befreit; die endgültige Entlastung ergibt sich aus der Jahresabrechnung Ihres Gasversorgers.
Achten Sie bitte darauf, wie Sie Ihre Zahlung an den Versorger leisten, denn davon hängt ab, wie Sie den Abschlag erhalten.

Die 7 besten Energiespar-Tipps

Energie wird immer teurer – deshalb lohnt sich Energiesparen jetzt noch mehr!
Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, mit denen Sie viel Geld sparen können.
Und keine Sorge, frieren müssen Sie dabei ganz bestimmt nicht.

Tipp Nr. 1

Eine Raumtemperatur von 20 bis maximal 22 Grad reicht aus.

Tipp Nr. 2

Regelmäßig stoßlüften statt „Fenster auf Kippe”

Tipp Nr. 3

Drehen Sie die Heizung vor dem Lüften ab.

Tipp Nr. 4

Drehen Sie die Heizung nachts und bei längerer Abwesenheit gezielt herunter.

Tipp Nr. 5

Stellen Sie das Thermostat nicht dauerhaft auf Stufe Null.

Tipp Nr. 6

Schalten Sie das Licht und Geräte aus, wenn Sie einen Raum verlassen.

Tipp Nr. 7

Meiden Sie Geräte mit sehr hohem Verbrauch

Energiespartipps in weiteren Sprachen

Arabisch  –  Englisch  –  Französisch  –  Türkisch –  Ukrainisch

Nach oben