Frankstraße 135, 75172 Pforzheim
| Zimmer | 2 |
| Wohnfläche | 62,64 m² |
| Kaltmiete | 450,00 € |
| Heizkosten | 100,00 € |
| Nebenkosten | 157,00 € |
| Garage/Stellplatz | 65,00 € |
| Genossenschaftsanteile | 1.200,00 € |
| Wohnungstyp | Etagenwohnung |
| Balkon/Terrasse | Ja |
| Etage | 2 |
| Keller | Nein |
| Zustand | Saniert |
| Ausstattung | Normal |
| Heizungsart | Zentralheizung |
| Verfügbar ab | 07.01.2026 |
| Haustiere | Nicht erlaubt |
| Stellplätze | 1 |
| Aufzug | Ja |
Diese helle und gut geschnittene Wohnung befindet sich im zweiten Obergeschoss eines im Jahr 1983 erbauten Mehrfamilienhauses. Auf einer Wohnfläche von etwa 62,64 Quadratmetern verteilen sich zwei Zimmer, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bieten. Die Immobilie wurde zuletzt im Jahr 2019 umfassend modernisiert (Fassade und Dach) und 2011 wurden neue Kunststofffenster eingebaut. Dementsprechend präsentiert sich das Objekt in einem gepflegten Zustand, was für hohen Wohnkomfort sorgt.
Die Energieeffizienzklasse D des Gebäudes unterstreicht einen angemessenen Umgang mit Energieressourcen. Ein Personenaufzug erleichtert den Zugang zu allen Etagen und erhöht die Wohnqualität. Das Gebäude ist solide in konventioneller Bauweise erstellt worden.
Derzeit wird das Innere der Wohnung komplett renoviert.
Die Immobilie bietet helle Wohnräume, die durch großzügige Fenster mit viel Tageslicht durchflutet werden. Hochwertige Bodenbeläge in den Wohnbereichen und in der Küche schaffen ein angenehmes Ambiente, während das Badezimmer mit pflegeleichten Fliesen ausgestattet ist. Für wohlige Wärme sorgt eine zentrale Wärmeversorgung mit Fernwärme. Das Badezimmer verfügt über eine Dusche. Ein Balkon erweitert den Wohnraum ins Freie und bietet eine angenehme Möglichkeit, die Umgebung zu genießen. Ein zur Immobilie gehörender Kellerabteil bietet zusätzlichen Stauraum. Praktischerweise ist ein Stellplatz in einer Garage vorhanden.
Brötzingen – der westliche Vorort Pforzheims
Hier gibt es noch richtig historische Dorf-Strukturen. Kneipen, Läden, lauschige Gassen. Und alles, was man so braucht: Supermarkt und Bäcker, Schulen und Kitas, Jazz und Figurentheater. Bus und Bahn stoppen hier in hoher Frequenz, mit dem Auto ist man ganz schnell auf der Autobahn.
Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.