Immobilien
Angebot

Wohnen an der schönen Enz

Pflügerstraße 48, 75175 Pforzheim

Details

Zimmer 3
Wohnfläche 71,64 m²
Kaltmiete 627,00 €
Heizkosten 90,00 €
Nebenkosten 106,00 €
Genossenschaftsanteile 1.200,00 €
Wohnungstyp Etagenwohnung
Balkon/Terrasse Ja
Etage 1
Keller Nein
Zustand Modernisiert
Ausstattung Normal
Heizungsart Zentralheizung
Verfügbar ab 18/04/2026
Haustiere Nicht erlaubt

Beschreibung

Diese Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus, das im Jahr 1957 erbaut wurde. Das Gebäude wurde zuletzt im Jahr 2015 umfassend modernisiert, was zu seinem gegenwärtigen, ansprechenden Zustand beiträgt. Die Wohnfläche beträgt insgesamt 71,64 Quadratmeter, verteilt auf drei Zimmer. Die Immobilie liegt im ersten Obergeschoss und ist bequem über das Treppenhaus erreichbar. Die Bauweise des Hauses ist solide und zeugt von Beständigkeit. Ein allgemeiner guter Zustand sowie erfolgte Modernisierungsmaßnahmen prägen das Bild der angebotenen Wohneinheit.

Zusätzliche Ausstattungsmerkmale wie ein separater Kellerraum und eine Badewanne sind vorhanden und bieten zusätzlichen Komfort. Ein Balkon lädt dazu ein, die Außenbereiche zu genießen. Das Gebäude verfügt über eine zentrale Heizungsanlage, die für eine gleichmäßige Wärmeversorgung sorgt.

Ausstattung

Das Innere der Wohnung wurde im Jahr 2004 kernsaniert.

2023 wurden in den Wohnräumen neue Böden verlegt.

Lage

Pforzheim Stadt
Je nachdem, wo man sich aufhält, erlebt man bis zu 3 Flüsse in zentraler Lage. Enz, Nagold und Würm prägen mit ihrer Uferlandschaft das Stadtbild. Die hügelige Topografie verleiht Pforzheim vielfältige Perspektiven und Facetten. Gastronomische Entdeckungen, Natur-Enklaven, Kultur-tempel – was sich manchmal auf den ersten Blick nicht erschließt, sorgt nach und nach für erfreuliche Überraschungen.

Sonstiges

Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.

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