August-Kayser-Straße 25, 75175 Pforzheim
| Zimmer | 2 |
| Wohnfläche | 65,05 m² |
| Kaltmiete | 785,00 € |
| Heizkosten | 120,00 € |
| Nebenkosten | 175,00 € |
| Genossenschaftsanteile | 900,00 € |
| Wohnungstyp | Etagenwohnung |
| Balkon/Terrasse | Ja |
| Etage | 2 |
| Keller | Nein |
| Zustand | Modernisiert |
| Ausstattung | Gehoben |
| Heizungsart | Zentralheizung |
| Verfügbar ab | 01.09.2026 |
| Haustiere | Nicht erlaubt |
| Aufzug | Ja |
Das exklusive Kayser-Haus wurde 2018 aufwendig denkmalgeschützt saniert.
Das Haus umfasst 16 Wohnungen, 11 Stellplätze im Freien, einen großzügigen gemeinschaftlich genutzten Waschsalon und einen wunderschönen "Speisesaal", wo täglich Tagesessen zu kleinen Preisen angeboten werden.
Das Kayser-Haus bietet eine attraktive Umgebung mit einer Reihe von Annehmlichkeiten. Der Zugang zu den Wohneinheiten wird durch einen modernen Aufzug erleichtert, der auch für eine barrierefreie Erreichbarkeit sorgt. Die Wohnungen verfügen über helle Räume, die mit hochwertigen Bodenbelägen wie Parkett und Fliesen ausgestattet sind. Die Fenster sind sorgfältig ausgewählt, um Lichteinfall und Wohnkomfort zu optimieren. Jede Wohneinheit beinhaltet eine funktionale Küche, die den täglichen Bedarf abdeckt. Badezimmer sind mit modernen Sanitäreinrichtungen, einschließlich einer Dusche, versehen. Zusätzlichen Stauraum bietet ein separater Kellerraum, der jeder Wohnung zugeordnet ist. An warmen Tagen kann ein Balkon zum Verweilen im Freien genutzt werden. Für Fahrzeuge stehen Außenstellplätze zur Verfügung (ggfs. Warteliste). Darüber hinaus bereichert ein gemeinschaftlich genutzter Waschsalon das Angebot des Hauses.
Pforzheim-Buckenberg:
Pforzheim hat 3 Täler und ist umgeben von Höhenzügen. Der Buckenberg hat den Überblick. Und direkt daneben erstreckt sich weitläufiger Wald. Wildpark und Hochschule, beste Einkaufsmöglichkeiten und das alles mit direkten Verbindungen zur Pforzheimer Innenstadt. Die Autobahn erreicht man in wenigen Minuten.
Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.