Eberleweg 8, 75179 Pforzheim
| Zimmer | 4 |
| Wohnfläche | 88,37 m² |
| Kaltmiete | 795,00 € |
| Heizkosten | 120,00 € |
| Nebenkosten | 163,00 € |
| Genossenschaftsanteile | 1.500,00 € |
| Wohnungstyp | Erdgeschosswohnung |
| Balkon/Terrasse | Ja |
| Etage | 0 |
| Keller | Nein |
| Zustand | Modernisiert |
| Ausstattung | Normal |
| Heizungsart | Zentralheizung |
| Verfügbar ab | 01.08.2026 |
| Haustiere | Nicht erlaubt |
Ein charmantes Wohnobjekt präsentiert sich in einer ansprechenden Umgebung, die natürliche Erholung mit städtischer Nähe verbindet. Die Immobilie, deren Ursprung im Jahr 1962 liegt, erfuhr im Jahr 2009 eine umfassende Modernisierung, die ihren aktuellen Zustand maßgeblich prägt. Eine zeitgemäße energetische Sanierung ist durch die erreichte Energieeffizienzklasse B bestätigt.
Die Wohnfläche erstreckt sich auf insgesamt 88,37 Quadratmeter, verteilt auf vier Zimmer, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Diese Wohnung befindet sich im Erdgeschoss. Die im Objekt verfügbaren Energiequellen und die zentrale Wärmeversorgung sind darauf ausgerichtet, einen behaglichen Wohnkomfort zu gewährleisten.
Die Immobilie zeichnet sich durch einen gepflegten Gesamteindruck aus. Sie ist für Interessenten geeignet, die Wert auf ein modernisiertes Wohnumfeld legen und eine gute Anbindung an naturnahe Bereiche schätzen.
Das Innere der Wohnung wurde 2008 kernsaniert. Die Immobilie verfügt über einen geräumigen Keller, der zusätzlichen Stauraum bietet. Ein Balkon lädt zum Verweilen im Freien ein. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne ausgestattet. Ein separates WC sorgt für zusätzlichen Komfort. Die Wohnräume sind mit Parkett versehen. Flur, Küche und Bad mit Fliesen.
Das Gartenstadt-Idyll am Rand von Pforzheim. Viel Natur vor der Haustür, aber auch beste Infrastruktur: Bäcker und Supermärkte, Ärzte und Apotheke.
Mit dem direkten Bus oder dem Auto sind Sie in wenigen Minuten in Pforzheims Innenstadt. Und zwischen Arlinger und Autobahn gibt’s eine blitzschnelle Abkürzung.
Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.