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Angebot

Nur mit Wohnberechtigungsschein – 2023 alles renoviert

Wertweinstraße 22, 75175 Pforzheim

Details

Zimmer 3
Wohnfläche 73,09 m²
Kaltmiete 520,00 €
Heizkosten 120,00 €
Nebenkosten 165,00 €
Garage/Stellplatz 65,00 €
Genossenschaftsanteile 1.200,00 €
Wohnungstyp Etagenwohnung
Balkon/Terrasse Ja
Etage 4
Keller Nein
Zustand Modernisiert
Ausstattung Normal
Heizungsart Zentralheizung
Verfügbar ab 02.06.2026
Haustiere Nicht erlaubt
Stellplätze 1

Beschreibung

In der Oststadt von Pforzheim befindet sich eine helle und freundliche Wohnung in der vierten Etage eines gepflegten Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1985. Diese Immobilie wurde im Jahr 2016 mit neuen Fenstern ausgestattet. Mit einer Wohnfläche von 73,09 Quadratmetern bietet die Wohnung drei Zimmer, die sich aufteilen in einen großzügigen Wohnbereich, zwei Schlafzimmer sowie ein Badezimmer und einen Essbereich. Die Energieeffizienzklasse C bestätigt einen ordentlichen Energiestandard des Gebäudes.

Ausstattung

Einladend gestalten sich die Räumlichkeiten mit einer angenehmen Atmosphäre. Die Fensterflächen lassen Tageslicht herein. Für wohlige Wärme sorgt eine zentrale Heizungsanlage, deren Wärme sich im ganzen Wohnraum verteilt. Die 2023 sanierte Bad ist mit einer Dusche ausgestattet. Die Küche ist ein integraler Bestandteil des Wohnraums und lässt Raum für eigene Entfaltung. Ein nach außen gerichteter Balkon erweitert den Wohnbereich und lädt zum Verweilen ein. Ein eigener Kellerraum bietet zusätzlichen Stauraum. Ein Stellplatz in einer Garage steht zur Verfügung, um Fahrzeuge sicher unterzubringen.

Lage

Oststadt
Urban und trotzdem nah der Natur. Dieser Pforzheimer Stadtteil besticht durch seine zentrale Lage und ist gleichzeitig schon ein Stück Stadtrand entlang dem Enzufer. Der Enzauenpark lädt ein zum Flanieren und Joggen. Zur Autobahnauffahrt Ost ist es nur ein Katzensprung.

Sonstiges

Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.

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