Bodelschwinghstraße 19, 75179 Pforzheim
| Zimmer | 3 |
| Wohnfläche | 71,26 m² |
| Kaltmiete | 677,00 € |
| Heizkosten | 150,00 € |
| Nebenkosten | 148,00 € |
| Garage/Stellplatz | 65,00 € |
| Genossenschaftsanteile | 1.200,00 € |
| Wohnungstyp | Dachgeschosswohnung |
| Balkon/Terrasse | Nein |
| Etage | 0 |
| Keller | Nein |
| Zustand | Neuwertig |
| Ausstattung | Normal |
| Heizungsart | Zentralheizung |
| Verfügbar ab | 02.06.2026 |
| Haustiere | Nicht erlaubt |
| Stellplätze | 1 |
In einem attraktiven Stadtteil von Pforzheim, eingebettet am Fuße des Wallbergs mit Ausblick über die Enztal-Ebene, präsentiert sich diese neuwertige Wohnung. Sie befindet sich in einem Gebäude aus dem Jahr 1993 und zeichnet sich durch ihren gepflegten Zustand aus, der dem eines neuwertigen Objekts entspricht. Mit einer Wohnfläche von rund 71 Quadratmetern bietet die Immobilie auf drei Zimmern ausreichend Platz. Das Apartment ist als Dachgeschosswohnung konzipiert und besticht durch ihre helle und freundliche Atmosphäre. Eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zu wichtigen Verkehrswegen sowie Einkaufszentren kennzeichnen die vorteilhafte Lage im Stadtteil Maihälden. Die Wohnung steht ab dem 01. Juni 2026 zur Verfügung.
Das Innere der Wohnung wurde 2020 komplett renoviert.
Beheizt wird die Immobilie über eine zentrale Wärmeversorgung. Ein eigener Kellerraum bietet zusätzlichen Stauraum. Für Ihr Fahrzeug steht eine Garage zur Verfügung, die im Mietpreis enthalten ist. Ein Badezimmer mit Badewanne rundet das Angebot ab.
Maihälden
Der Pforzheimer Stadtteil liegt direkt am Fuß des Wallbergs mit Blick über die Enztal-Ebene. Beste Nahversorgung und Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel. Im Zentrum ist man genauso schnell wie am Einkaufs-Hotspot Wilferdinger Höhe und der Autobahnauffahrt West.
Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.