Helmutstraße 3, 75175 Pforzheim
| Zimmer | 3 |
| Wohnfläche | 83,32 m² |
| Kaltmiete | 875,00 € |
| Heizkosten | 165,00 € |
| Nebenkosten | 105,00 € |
| Genossenschaftsanteile | 1.200,00 € |
| Wohnungstyp | Etagenwohnung |
| Balkon/Terrasse | Ja |
| Etage | 4 |
| Keller | Nein |
| Zustand | Erstbezug nach Sanierung |
| Ausstattung | Gehoben |
| Heizungsart | Zentralheizung |
| Verfügbar ab | 01.09.2026 |
| Haustiere | Nicht erlaubt |
Ein neues Zuhause erwartet Sie in der Pforzheimer Oststadt. Das gesamte Objekt wird derzeit umfassend modernisiert und präsentiert sich in einem neuen und sehr guten Allgemeinzustand.
Insgesamt 14 Wohnungen - zur Verfügung stehen 3 Zimmer-Wohnungen zwischen 75 und 85 m². Die Anmietung einer Garage ist evtl. auch möglich.
Die hier beschriebenen Wohnungen zeichnen sich durch eine hochwertige Ausstattung aus, die nach einer umfassenden Sanierung im September 2026 fertiggestellt werden. Im Innenbereich erwarten Sie moderne und langlebige Bodenbeläge, darunter ansprechende Fliesen in den Sanitärbereichen und funktionale, pflegeleichte Oberflächen in den Wohn- und Schlafbereichen. Die Fenster sind auf dem neuesten Stand der Technik und sorgen für gute Dämmung und Helligkeit. Eine moderne Zentralheizung gewährleistet wohlige Wärme. Die Badezimmer sind mit hochwertiger Sanitärausstattung versehen und bieten Komfort für den täglichen Gebrauch. Ergänzt wird das Wohnangebot durch einen Balkon, der zusätzlichen Freiraum im Freien schafft. Zu dieser Wohneinheit gehört zudem ein eigener Kellerraum, der praktischen Stauraum bietet.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gelangen Sie unkompliziert und schnell in die Stadtmitte.
Auch zu Fuß erreichen Sie rasch das Zentrum.
Das Ufer der Enz erstreckt sich in unmittelbarer Nähe - dieses lädt zu sportlichen oder erholsamen Aktivitäten an der frischen Luft ein.
Über die Auffahrt Ost gelangen Sie rasch auf die A8.
Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.