Luisenstraße 63, 75172 Pforzheim
| Zimmer | 3 |
| Wohnfläche | 67,16 m² |
| Kaltmiete | 605,00 € |
| Heizkosten | 90,00 € |
| Nebenkosten | 148,00 € |
| Genossenschaftsanteile | 1.200,00 € |
| Wohnungstyp | Etagenwohnung |
| Balkon/Terrasse | Nein |
| Etage | 4 |
| Keller | Nein |
| Zustand | Modernisiert |
| Ausstattung | Normal |
| Heizungsart | Zentralheizung |
| Verfügbar ab | 01.07.2026 |
| Haustiere | Nicht erlaubt |
| Aufzug | Ja |
Diese attraktive Maisonette-Wohnung befindet sich im vierten und fünften Obergeschoss eines gepflegten Wohnhauses, das im Jahr 1964 erbaut wurde. Umfassende Modernisierungsmaßnahmen unterstreichen den guten Zustand des Objekts: 2003 wurden neue Fenster eingebaut, 2011 wurde die Fassade frisch gedämmt.
Ein Aufzug ist vorhanden und erleichtert den Zugang zu den Wohnungen. Die Wohnfläche beträgt 67,16 Quadratmeter, verteilt auf insgesamt drei Zimmer, darunter zwei Schlafzimmer und ein Badezimmer. Der energetische Standard des Gebäudes wird durch die Energieeffizienzklasse B hervorgehoben, mit einem Gebäude-Wärmebedarf von 62,9 kWh/(m²·a). Für jede Wohneinheit steht ein eigenes Kellerabteil zur Verfügung. Die Wohnung wird ab dem 01.07.2026 verfügbar sein.
Die Immobilie zeichnet sich durch eine moderne und funktionale Ausstattung aus. Ein Personenaufzug erleichtert den Zugang zu allen Wohneinheiten. Jede Wohnung verfügt über ein eigenes, separat zugängliches Kellerabteil, das zusätzlichen Stauraum bietet. Moderne Kunststofffenster sorgen für eine gute Isolierung und einen angenehmen Wohnkomfort. Das Heizsystem wird durch eine zentrale Wärmeversorgung gespeist, die auf Fernwärme basiert. Zur Ausstattung gehört eine Badewanne, die Entspannung im Badezimmer ermöglicht.
Das Innere der Wohnung wurde 2008 komplett renoviert.
Weststadt
Hier orientiert sich Pforzheim schon in Richtung Schwarzwald. Das Enztal beginnt sich zu verengen, wird beschaulicher. Gleichwohl ein durch und durch urbaner Stadtteil mit exzellenter Nahversorgung und Verkehrsanbindung.
Der Nutzungsberechtigte/die Nutzungsberechtigte verzichtet ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten auf eine ordentliche Kündigung und kann folglich erst nach Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §573c BGB kündigen.